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der schritt zum gericht

Es gibt leider Fälle, in denen auch wir nur eine Klage empfehlen können. Nach genauer Prüfung des Sachverhaltes durch unsere Fachleute erfolgt auf Wunsch des Gläubigers die direkte Übergabe der Forderungen von B4B an eine unserer spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien. 

Ihr B4B-Betreuer kennt Ihren Fall von Anfang an. Daher entsteht nun kein unnötiger Zeitverlust durch neuerliche Recherchen oder Informationsgespräche. 

Ein weitere großer Vorteil für Sie ist: Alle laufenden Berichterstattungen und Abrechnungen werden weiter durch das B4B Team abgewickelt.  Wir bleiben an Ihrer Seite.

Folgende Betreibungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Mahnklage
  • Meldeanfragen bei Bedarf
  • Einbringung der Mahnklage
  • Zahlungsbefehl
  • Exekutionsantrag
Exekutionsverfahren

  • Gehalts- und Fahrnisexekution
  • Abschluss einer für den Auftraggeber unentgeltlichen Ratenvereinbarung in jeder Phase der Exekution.
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Auftraggebers im Exekutionsverfahren beispielsweise bei behauptetem Fremdeigentum einer gepfändeten Sache.
  • Anwaltliche Intervention bei Exekutionsvollzügen im Wiener Raum ab einem Streitwert von 4.000,- € auf Wunsch des Gläubigers zur Erhöhung der Chancen der Einbringlichkeit.
  • Firmenbuchauszug bei Gesellschaften zum Zwecke der Pfändung nicht voll einbezahlter Bareinlagen oder direktem Zugriff auf persönlich haftende Gesellschafter.
  • Erhebung bei Gewerbebehörden zur Ausforschung des Status eines Schuldners.
  • Pfändung und Versteigerung von Liegenschaften (nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, da relativ hohe Barauslagen in Form von Gerichtskosten und Schätzungskosten auftreten können).
  • Drittschuldnerklagen bei nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Drittschuldnerauskunft z.B. bei Bankkonten, Stammeinlagen oder Werkleistungen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.
  • Sachverhaltsmitteilung an die Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht.
Insolvenzvertretung
  • Anmeldung von Forderungen im Insolvenzfall gegen Erstattung der Barauslagen.
  • Feststellung von bestrittenen Forderungen im Rechtsweg nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, Abrechnung nach RATG.
B4B unterstützt Sie während des kompletten Klageverfahrens.






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