Ausgleich
Der gerichtliche Ausgleich ist ein
Übereinkommen des Schuldners mit der
Mehrheit der am Ausgleichsverfahren
partizipierenden Gläubiger, wie deren
Ansprüche und auch jene der nicht
teilnehmenden Kreditoren in gleicher Art
befriedigt werden können. Charakteristisch
für diese Methode sind der Mehrheitszwang
und die gerichtliche Bestätigung.
Bilanz
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva)
und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem
bestimmten Zeitpunkt. Das Vermögen zeigt die
Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel,
das Kapital die Ansprüche der Gläubiger
(Fremdkapital) und der Unternehmer (Eigenkapital)
an das Vermögen (Herkunft). Die Bilanz ist -
gemeinsam mit den übrigen Bestandteilen des
Jahresabschlusses - ein wichtiges Instrument zur
Beurteilung der Lage und Entwicklung eines
Unternehmens. Die sogenannten Bilanzkennzahlen,
Verhältniszahlen aus Positionen der Aktiv-
und/ oder Passivseite, gehören daher zu den
meistbeachteten Kriterien der Fundamentalanalyse.
Bonität
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit
(Fähigkeit zur Schuldenbedienung).
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten
geführtes öffentliches Verzeichnis,
in das Grundstücke und die an ihnen
bestehenden dinglichen Rechte eingetragen
werden:
- Eigentum
- Wohnungseigentum
- Pfandrecht
- Baurecht
- Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden
gibt es verschiedene Arten)
Darüber hinaus kann durch Anmerkungen
(z.B. Anmerkung der Rangordnung) und
Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtlich
erhebliche Tatsachen hingewiesen werden.
Die Bedeutung des Grundbuchs liegt vor allem
darin, dass die erwähnten dinglichen Rechte
nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben
werden können (so genannter
Eintragungsgrundsatz) und dass jede/r
grundsätzlich auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen
kann (so genannter Vertrauensgrundsatz).
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Konkurs
Im Gegensatz zum Ausgleichsverfahren wird beim
Konkurs das Unternehmen nach Einleitung des
Verfahrens nicht durch den/die SchuldnerIn,
sondern von dem/der MasseverwalterIn
weitergeführt.
Der/Die SchuldnerIn wird bei Vorliegen eines
Konkurses als GemeinschuldnerIn bezeichnet.
Ratenzahlung
Eine Vereinbarung des Schuldners mit einem
Gläubiger, eine ausstehende Forderung in
Teilbeträgen zu begleichen.
ROI
Die Berechnung des Return on Investment (ROI) ist
ein in den USA verbreitetes Verfahren zum
Rentabilitätsvergleich, das den erwarteten
Jahresgewinn alternativer Investitionsprojekte
auf das investierte Kapital bezieht.
RoE
Der "Return on Equity" gibt die Verzinsung des
eingesetzten Kapitals an.
EPS
"Earnings per Share" beziffert die Erträge
pro Aktie.